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02.03.2023
Bevor wir uns konkret mit Informationen zum Thema Brustkrebs befassen werden, wollen wir Ihnen Mut machen. Sie haben die Diagnose Brustkrebs erhalten? Sie sind sicher erschrocken und fühlen sich vielleicht wie im freien Fall. Haben das Gefühl, dass der Boden unter den Füßen ins Schwanken geraten ist. Oder Sie begleiten als Angehöriger Ihre Frau oder Partnerin, Mutter oder Schwester und sind mit ihr ratlos und zutiefst besorgt. Wir wollen Ihnen Mut machen, SIE SCHAFFEN DAS!
Brustkrebs ist sehr gut zu behandeln und in über 80 % der Fälle heilbar. Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg durch die Krankheit!
Prof. Dr. Pia Wülfing beschäftigt sich seit 20 Jahren in Klinik und Forschung mit dem Thema Brustkrebs. Ihre Erfahrung aus vielen Jahren Arbeit in Brustzentren und in ihrer Brustkrebs-Sprechstunde hat ihr gezeigt, dass Patientinnen und Angehörige, sobald die Diagnose Brustkrebs im Raum steht, dringend nach Informationen suchen, um ihr Leben wieder in den Griff zu bekommen. Dabei ist die Recherche im Internet oder auch der gut gemeinte Rat von Freunden und Familie oft wenig hilfreich, denn Brustkrebs ist nicht gleich Brustkrebs. Es gibt unzählige unterschiedliche Varianten und Situationen. Wie nun Ihre Situation zu beurteilen ist und wie die weitere Therapie voraussichtlich aussehen wird, kann Ihnen nur ein Experte oder eine Expertin genau sagen.
Oft dauert es aber Tage oder wenige Wochen, bis Sie in einem Brustzentrum gut angebunden sind, alle Befunde vorliegen und Ihr Therapie-Plan feststeht. Diese Zeit ist unserer Erfahrung nach für die meisten eine gefühlte Ewigkeit.
Wir wollen Ihnen helfen. Wir ersetzen keinesfalls Ihre behandelnden Frauenärzte oder die ärztlichen Kollegen in den Brustzentren. Unsere Plattform PINK! informiert Sie gezielt, ist immer für Sie da und begleitet Sie vom Zeitpunkt der Diagnose durch die Zeit der Therapie bis hin zur Zeit der Nachsorge.
Nutzen Sie die App auf Rezept PINK! Coach und erhalten Sie Zugriff auf von Ärzten entwickelte Inhalte zu Bewegung, Achtsamkeit und Ernährung.
Viele Frauen fragen sich, warum es so lange dauert, bis die Behandlung beginnen kann.
Die Zeit kommt Ihnen ewig vor, und die Ungewissheit zerrt an den Nerven. Aber es macht keinen Sinn, schnell zu operieren und mit der Therapie zu beginnen. Brustkrebs ist kein Notfall! Die Leitlinien-Empfehlung lautet‚ zwischen fünf und 18 Tagen von Biopsie bis Operation. Es können aber auch einmal vier Wochen dazwischen liegen.
Viel wichtiger als Schnelligkeit ist, dass alle wichtigen Informationen vorliegen, bevor ein idealer Behandlungsplan für Sie als individuelle Patientin erstellt werden kann. Nur so erhalten Sie die bestmögliche Therapie.
Auch Sie können diese Zeit für Ihre Entscheidungsfindung nutzen. Am Ende aller Voruntersuchungen, Diagnosen und Analysen sind Sie diejenige, die mit den Vorschlägen der Fachleute Ihre Therapie-Entscheidung trifft. Sie als Patientin sind die „Herrin des Verfahrens“.
Die Brustkrebs-Ärzte brauchen zur Erstellung der bestmöglichen Therapie die Ergebnisse aus verschiedenen Tests und Untersuchungsverfahren. Unter Untersuchungen finden Sie alle wichtigen Informationen.
Die Untersuchungsergebnisse werden in der Tumorkonferenz / im Tumor-Board von allen Fachleuten angeschaut und bewertet. Um die beste Therapie für Sie zu finden, müssen die Ärzte so viel wie möglich über den Tumor wissen, um die richtigen Entscheidungen treffen zu können.
Und sollte es erforderlich sein, dass eine Chemotherapie durchgeführt wird, so erfolgt diese meist schon vor der Operation (um beobachten zu können, wie der Tumor anspricht/kleiner wird und um den hoffentlich deutlich verkleinerten Tumor hinterher besser operieren zu können). Dann ist ein kleiner Eingriff erforderlich, um einen so genannten „Port“ als Zugang für die Infusionen zu legen.
All diese dignostischen Verfahren kosten Nerven. Jede Untersuchung ist von der bangen Frage begleitet: Finden die jetzt etwa noch irgendwas Böses? Aber, auch wenn es schwer fällt, das Warten lohnt sich. Alles arbeitet für Sie!
Es gibt in Deutschland ca. 250 Kliniken bzw. Zentren, die sich auf die gezielte Therapie und Betreuung von Brustkrebs spezialisiert haben. 50 davon sind durch die DKG zertifiziert. Durch die Spezialisierung und Zertifizierung wird die Qualität der Therapie besonders gesichert.
Diese Brustkrebszentren verfügen über Fachleute, die aus verschiedenen Disziplinen stammen und über die Fachgrenzen hinweg gemeinsam die Behandlung und Betreuung von Patientinnen mit Brustkrebs planen und durchführen.
Zu den Fachleuten, die in einem zertifizierten Brustkrebszentrum für die bestmögliche Versorgung der Patientin zuständig sind, gehören:
und weitere Spezialisten wie
Zu den zahlreichen Anforderungen an Brustkrebszentren gehören vor allem solche, die die Qualität der Behandlung betreffen. Es müssen vor allem hohe Behandlungszahlen von Brustkrebpatientinnen und somit eine gewisse Erfahrung nachgewiesen werden.
Beispielsweise müssen jedes Jahr mindestens 100 Neuerkrankungen mit Brustkrebs in dem Brustkrebszentrum behandelt werden. Jeder Chirurg muss 50 Brustoperationen oder mehr im Jahr durchführen. Die beteiligten ärztlichen Fachrichtungen, die fachübergreifend arbeiten, müssen jeweils mindestens einen Facharzt mit großer Erfahrung haben, beispielsweise einen Pathologen mit über 300 feingeweblichen Befunden von Brustkrebs oder einen Strahlentherapeuten, der sich regelmäßig zertifizierend fortbilden lässt.
Außerdem werden Selbsthilfegruppen und ein Sozialdienst vor Ort gefordert und es sollte die Möglichkeit psychoonkologischer Betreuung gegeben sein. Der Patientin muss die Möglichkeit zur Teilnahme an Studien ermöglicht werden. Das Zentrum muss rekonstruktive Verfahren zum Wiederaufbau der Brust anbieten.
In einem Brustkrebszentrum finden in gleichmäßigen Abständen fachübergreifende Tumorkonferenzen statt. Alle für die Behandlung relevanten Ärzte müssen daran teilnehmen. Das Ergebnis der Tumorkonferenz ist ein gemeinsam erarbeitetes Protokoll, das den Behandlungsplan darstellt. Somit wird gewährleistet, dass die Patientin vom Fachwissen aller teilnehmenden Ärzte profitiert. Das Protokoll ist Bestandteil der Patientenakte.
Mögliche Kooperationen mit anderen Einrichtungen:
Beim Arztgespräch im Brustzentrum werden Ihre bisherigen Untersuchungsergebnisse und Befunde dann mit Ihnen genau besprochen werden. Eventuell müssen noch weitere Untersuchungen (wie z.B. ein erneuter Ultraschall von Brust und/oder Achselhöhle) durchgeführt werden, um die Situation korrekt einschätzen zu können. Manchmal muss auch die Untersuchung weiterer Organe (Leber, Lunge, Knochen) noch vor der Therapieentscheidung erfolgen. Hierbei kann es zu ein paar Tagen Wartezeit bis zum Untersuchungstermin kommen. Sobald alle für die Therapieentscheidung wichtigen Ergebnisse vorliegen, wird in einer so genannten Tumorkonferenz (Tumorboard) ein Therapievorschlag für Sie besprochen und Ihnen anschließend mitgeteilt.
Wir haben Ihnen hier einige Tipps zusammengestellt, die Sie schon vor dem Termin im Brustzentrum überlegen oder zusammenstellen sollten:
Machen Sie sich Notizen:
Achten Sie möglichst auf vollständige Unterlagen, Befunde und CDs: Haben Sie alle wichtigen Arztbriefe, Befunde (z.B. Mammographie, Brustultraschall/Sonographie, Ergebnis der Stanzbiopsie), die CD der Mammographie und ggf. Bilder der Ultraschalluntersuchung dabei. Manchmal werden auch Voraufnahmen (ältere Befunde) zur genauen Einschätzung benötigt. Wir empfehlen Ihnen, jemanden zu wichtigen Gesprächen mit zu bringen (Ihren Partner, ein Familienmitglied, eine Person aus Ihrem Freundeskreis): Vier Ohren hören mehr als zwei. Vor allem bei Aufregung! Und Sie haben jemanden, der Ihnen seelisch beistehen kann und die Informationen mit Ihnen weiter besprechen kann.
Fragen Sie bitte unbedingt nach, wenn Sie etwas nicht verstanden haben!
Die Diagnose Brustkrebs macht Angst. Auch wenn Brustkrebs heute meist gut behandelbar ist, so ist es doch eine ernste Krankheit, die eben auch deswegen so bedrohlich wirkt, weil wir sie oft gar nicht gespürt haben. Krebs ist auch durch die Medien, durch Betroffene in der Familie oder im Freundeskreis eine Angst besetzte Diagnose. Sie konfrontiert mit der Endlichkeit unseres Lebens und das Gefühl von „Ausgeliefertsein“ macht Angst.
Ganz vorne auf der Liste der Schreckensszenarien steht die Chemotherapie. Keine Haare mehr, kein Appetit mehr, kein Elan mehr. Ja, es ist kein Spaziergang, aber dank verbesserter Begleitmedikamente ist es eine besser vertragene Krebstherapie.
Weitere Sorgen betreffen die Nebenwirkungen der anderen Medikamente (z.B. der Antihormontherapie), die Sorge vor einem veränderten Körperbild durch die Operation, vor Schmerzen, verringerter Attraktivität, vor den Auswirkungen der Erkrankung auf Familie und Freundeskreis und vor beruflichen und finanziellen Problemen.
Holen Sie kompetente Informationen ein! Ein gutes Wissen über die Erkrankung, über die Behandlungsmöglichkeiten und über die Prognose hilft Ihnen gegen die Angst.
Nicht jede Niedergeschlagenheit oder Mutlosigkeit ist gleich ein Anzeichen für eine Depression. Aber wenn fünf oder mehr der nachfolgend aufgelisteten Symptome über einen Zeitraum von mindestens zwei Wochen fast täglich auftreten und die meiste Zeit des Tages anhalten, dann kann eine Depression vorliegen. Die Symptome müssen so intensiv sein, dass sie Ihr normales Leben deutlich beeinträchtigen:
Für die Diagnose einer Depression muss eines der folgenden Symptome vorliegen:
Zusätzliche Symptome einer Depression können sein:
Treten einige der genannten Symptome bei Ihnen auf, ist es ratsam, dass Sie sich einer professionellen fachlichen Hilfe anvertrauen. Jede Depression ist eine wirklich ernst zu nehmende Beeinträchtigung, aus der man alleine nur sehr schwer herausfindet.
Haben Sie neben der Diagnose „Brustkrebs“ und den Sorgen um Ihre Gesundheit auch noch Angst um Ihren Arbeitsplatz und Ihr Einkommen? Wir erklären Ihnen hier die rechtlichen Rahmenbedingungen und üblichen Abläufe.
Sie müssen bei der Diagnose Brustkrebs (wie bei anderen Erkrankungen auch) eine Krankschreibung direkt bei Ihrem Arbeitgeber abgeben. Welche Krankheit Sie haben, müssen Sie aber nicht sagen. Die Diagnose fällt unter den Datenschutz. Sie ist daher auch nicht auf dem Krankschreibungsformular für den Arbeitgeber zu sehen.
Wenn möglich, sollten Sie dem Arbeitgeber aber der Fairness halber mitteilen, dass Ihre Erkrankung länger dauern könnte. Dabei hängt der Zeitpunkt Ihrer Rückkehr in den Beruf auch sehr von Ihrer persönlichen Behandlung und dem Verlauf Ihrer Erkrankung ab. Einige Patientinnen fehlen sogar nur wenige Tage und gehen auch während der Zeit ihrer Chemotherapie weiter arbeiten, wenn ihr Befinden und der Arbeitsplatz (Thema Infektionsschutz) das zulassen.
Unsere Empfehlung lautet: Setzen Sie sich nicht selbst unter Druck. Ihre Therapie ist anstrengend genug. Sie müssen eine ganze Zeit (mindestens ein halbes Jahr) durchhalten. Halten Sie Ihre Kräfte beieinander! Sagen Sie daher lieber Nichts fest zu. Wenn Ihr Arbeitgeber flexibel und entgegenkommend ist: Warten Sie erst einmal ab, wie es läuft und wie es Ihnen ergeht.
Ob Sie Ihrem Arbeitgeber von der Diagnose Brustkrebs erzählen, bleibt Ihnen persönlich überlassen. Psychoonkologen und Fachleute für rechtliche Fragen empfehlen, dass Sie diese Entscheidung je nach Ihrer individuellen Situation und je nach Ihrem Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber treffen sollten: Bei einem vertrauensvollen Verhältnis kann es beiden Seiten helfen, wenn Sie von der Diagnose erzählen. Das erklärt sofort und selbstverständlich, warum Sie häufiger oder längere Zeit fehlen und der Arbeitgeber kann Ihnen auch gezielt Unterstützung anbieten. Wir haben schon sehr flexible Lösungen mit Home-Office Optionen und frei wählbaren Arbeitszeiten erlebt. Bei einem weniger guten Arbeitsverhältnis oder einer Situation am Arbeitsplatz, bei der Sie Nachteile durch eine Mitteilung der Diagnose befürchten, kann es vielleicht besser sein, dass Sie die Brustkrebserkrankung oder Einzelheiten (erst einmal) für sich behalten.
Dasselbe gilt für die Entscheidung, ob Sie sich einer Arbeitskollegin anvertrauen. Haben Sie ein gutes Verhältnis zum Rest des Teams und freuen sich über ein offenes Ohr und auch Unterstützung am Arbeitsplatz? Oder wollen Sie am Arbeitsplatz lieber einen „krebsfreien“ Lebensbereich erhalten? Das entscheiden Sie am besten selbst nach Ihrem Bauchgefühl!
Der Betriebsarzt kann klären, ob eine Veränderung und Anpassung des Arbeitsplatzes an Ihre neue körperliche und seelische Situation erforderlich ist. Dies ist vor allem bei einer längeren Krankheitsdauer oder bei einer chronischen/palliativen Erkrankung wichtig, bei der Ihre Belastbarkeit vielleicht nicht mehr so hoch ist und Sie sich schneller erschöpft fühlen. Ihr Arbeitgeber kann den Betriebsarzt beauftragen zu überprüfen, ob Sie noch arbeitsfähig sind.
Personal- oder Betriebsrat und Schwerbehindertenvertreter können Sie unterstützen, wenn Ihre Situation mit dem Arbeitgeber geklärt werden muss.
Wenn Sie wieder an Ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren möchten, aber noch unter Einschränkungen leiden, kann das „Betriebliche Eingliederungsmanagement“ (BEM) Ihre schrittweise Rückkehr unterstützen.
Vielleicht wollen oder müssen Sie Ihren Arbeitsplatz nach Ihrer Brustkrebserkrankung wechseln? Im Vorstellungsgespräch darf ein künftiger Arbeitgeber Sie nur nach Erkrankungen fragen, wenn diese wichtig für den konkreten Arbeitsplatz sind. Andere Fragen sind nicht zulässig und Sie als Bewerberin dürfen sie falsch beantworten. Rechtliche Folgen müssen Sie dabei meist nicht befürchten.
Aber: Als Krebspatientin müssen Sie Einschränkungen aufgrund Ihrer Erkrankung beim Einstellungsgespräch angeben, wenn Sie bestimmte Aufgaben nicht ausüben können oder dürfen. Dies gilt auch für eine Schwerbehinderung. Viele Krebspatienten haben in den ersten 5 Jahren nach der Erkrankung einen Schwerbehindertenausweis. Diesen müssen Sie bei einer Bewerbung nicht sofort vorlegen. Allerdings verzichten Sie damit zunächst auch auf den Nachteilsausgleich, den Schwerbehinderte am Arbeitsplatz haben.
Sie können sich gegebenenfalls vor einem Vorstellungsgespräch oder auch vor Ihrer betriebsärztlichen Einstellungsuntersuchung individuell beraten lassen.
Wo können Sie sich zu diesen Fragen beraten lassen?
Ihre Ansprechpartner in Betrieben sind:
Allgemeine Beratungsstellen:
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